|
§19
Karneval
|
| |
|
|
Der Kegelklub erhebt einmal jährlich von jedem Mitglied eine Gebühr von 60-80 € zwecks
Durchführung der Teilnahme am Krefelder Rosenmontagszug. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind Mitglieder,
die aus besonderen Gründen von einer Teilnahme absehen wollen bzw. ausgeschlossen sind. Den Ausschluss bestimmt das
Präsidium mit einfacher Mehrheit; bei Stimmgleichheit entscheidet der Präsident.
Die Teilnahme am Karnevalsumzug ist nicht auf Kegelklubmitglieder beschränkt. Zu der Berechtigung zur Teilnahme
Externer ist die einfache Mehrheit aller stimmberechtigten Kegelklubmitglieder erforderlich. Im übrigen gelten bzgl.
der Gebührenpflicht die unter § 19 Abs. 1 genannten Wahlbestimmungen. |